Hinweise zur Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität

18. März 2020 | Corona-Virus

Das Land Schleswig-Holstein hat schnell reagiert und eine Initiative der Förderbanken auf den Weg gebracht.

Das Angebot zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.

Antragsvoraussetzungen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
Keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keine Insolvenztatbestände etc.)
Nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit

Finanzierungsgrenzen
keine Untergrenze
bis zu 2.000 TEUR Fördervolumen*
bis 750 TEUR erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren (Entscheidung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen)

Für eine Beratung zu diesem Hilfsprogramm stehen die Förderlotsen der IB.SH unter Tel. 0431 9905-3365 oder per E-Mail unter foerderlotse@ib-sh.de zur Verfügung. Für die Beantragung wird eine Einbeziehung der Hausbanken empfohlen, kann aber auch direkt durch das Unternehmen bei der SH-Finanzierungsinitiative direkt erfolgen.

Antragstellung und Ansprechpartner
Hausbanken und Unternehmen stellen formlose Anfrage (per E-Mail oder telefonisch) an die Finanzierungskoordinatoren der SH-Finanzierungsinitiative

Herrn Jürgen Wilkniß
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
Leiter Bürgschaftsabteilung
juergen.wilkniss@bb-sh.de
Tel.: 0431 5938 133
Lorentzendamm 22
24103 Kiel

Herrn Matthias Voigt
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Leiter Firmenkunden Finanzierung
matthias.voigt@ib-sh.de
Tel.: 0431 9905 3330
Lorentzendamm 22
24103 Kiel

Hinweis: Informationsblatt zur Finanzierungsinitiative >>> hier <<< mit detaillierten Informationen und Ansprechpartnern.

Weiterführende Informationen zur Finanzierungsinitiative: